Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferung und Leistung an Dritte
Stand: Juni 2025
- Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Sagross DesignOffice GmbH als Auftragnehmer und Dritten (im Folgenden „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. - Auftragsumfang
Die im Auftrag genannte Menge ist verbindlich. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen sind zulässig; Mehrmengen sind vom Auftraggeber zu vergüten, Mindermengen stellen keinen Mangel dar. - Lieferzeit, Erfüllungsort
3.1 Wird ein Liefertermin voraussichtlich nicht eingehalten, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Angabe von Gründen und einer neuen voraussichtlichen Lieferfrist. Ein Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die fruchtlos verstrichen ist.
3.2 Leistungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. - Abnahme und Mängel
4.1 Ein Mangel liegt nur bei erheblich unsachgemäßer oder technisch mangelhafter Ausführung vor, oder wenn die vereinbarte Gestaltung oder Aufgabenstellung grob missachtet wurde.
4.2 Mindermengen stellen keinen Mangel dar.
4.3 Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die gelieferten Leistungen keine Rechte Dritter verletzen (z. B. Marken-, Urheber-, Persönlichkeitsrechte) oder gegen geltendes Recht (z. B. Wettbewerbsrecht) verstoßen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
4.4 Die Abnahme erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Als Abnahme gelten auch Annahme der Leistung oder deren Bezahlung. Wenn keine anderweitige Frist vereinbart wurde, gilt eine Leistung spätestens eine Woche nach Bereitstellung als abgenommen, sofern der Auftraggeber keine Mängel rügt. - Preis, Rechnungsstellung, Zahlung
5.1 Der vereinbarte Preis ist verbindlich. Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers bedingen eine gesonderte Vergütung. Eine Reduzierung des Aufwands führt nicht zu einer Minderung des Preises.
5.2 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. - Nutzungs-, Leistungs- und Schutzrechte
6.1 Die Einräumung von Nutzungs- und Verwendungsrechten erfolgt nur nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
6.2 Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen (z. B. Logos, Namen, Layouts) dürfen ausschließlich im vereinbarten Umfang und nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Nutzung in anderen Projekten oder Produkten – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. - Vertraulichkeit
Sämtliche im Rahmen des Projekts durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln – auch über das Vertragsverhältnis hinaus.
Bei Verstoß behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. - Abtretung von Rechten
Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag dürfen vom Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abgetreten werden. - Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers
Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt oder eröffnet, oder wird er zahlungsunfähig, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Gleiches gilt im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die nicht innerhalb einer angemessenen Frist aufgehoben werden. - Verjährung, Aufrechnung
10.1 Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer verjähren in 12 Monaten, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
10.2 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. - Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In solchen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und maximal das Dreifache des Auftragswertes begrenzt.
11.2 Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
11.3 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels oder eines Schadenursprungs liegt beim Auftraggeber, es sei denn, der Umstand liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. - Beauftragung Dritter
Erteilt der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Aufträge an Dritte im Namen des Auftraggebers, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für deren Leistungen oder Bonität. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei. - Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtlich zulässige Regelung anstelle der unwirksamen zu treffen.
13.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Ort vorgeschrieben ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.